T22 – Daten­schutz in der medi­zi­ni­schen Forschung

Tag, Uhrzeit, Dauer

Donners­tag, 9–18 Uhr, 8h

Ange­bo­te­ne Sprache

Deutsch

Inhalt­li­che Kurzbeschreibung

Zunächst werden verschie­de­ne Typen von Forschungs­pro­jek­ten mit ihren unter­schied­li­chen Anwen­dungs­fäl­len vorge­stellt. Fokus­siert werden Projek­te aus dem Umfeld der klini­schen Forschung, in denen das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung der Teil­neh­mer (Pati­en­ten oder gesun­de Proban­den) zu wahren ist. Ausge­nom­men sind Projek­te aus der Grund­la­gen­for­schung ohne Einbe­zie­hung von Pati­en­ten oder gesun­den Vergleichsprobanden.

Anschlie­ßend werden die aktu­el­len recht­li­chen Grund­la­gen des Daten­schut­zes in der Forschung in Deutsch­land auf Basis der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der deut­schen Bundes- und Landes­ge­set­ze erör­tert. U.a. werden die folgen­den Fragen beant­wor­tet: Warum gibt es Daten­schutz­ge­set­ze auf Landes‑, Bundes- und euro­päi­scher Ebene? Welches Daten­schutz­recht ist in einem konkre­ten Projekt zu berück­sich­ti­gen? Wann benö­ti­ge ich eine Einwil­li­gung der Proban­den? Wie lange darf ich die Daten aufbe­wah­ren? Was darf ich mit den in einem Projekt erho­be­nen Daten alles machen? Welcher Daten­schutz­be­auf­trag­te ist für mich zustän­dig? Muss ich mich im Vorfeld eines Projekts mit einem Daten­schutz­be­auf­trag­ten abstim­men? Wann darf ich Daten aus der Routin­ever­sor­gung für die Forschung verwen­den? Was muss ich in Bezug auf den Daten­schutz in klini­schen Studi­en nach AMG oder MPG beachten?

Die Begrif­fe der Anony­mi­sie­rung und Pseud­ony­mi­sie­rung werden häufig miss­ver­ständ­lich inter­pre­tiert und nicht korrekt vonein­an­der unter­schie­den. Selbst Exper­ten sind sich hinsicht­lich der Einord­nung von Daten als anonym oder pseud­onym nicht in allen Fällen einig. Der Work­shop gibt einen Über­blick über gängi­ge Defi­ni­tio­nen, geht auf die Grenz­fäl­le ein und stellt tech­ni­sche Maßnah­men zur Umset­zung vor. Dabei wird auch der immer häufi­ger in der Lite­ra­tur auftau­chen­de Begriff der k‑Anonymität erklärt.

Ein zentra­ler Bestand­teil der meis­ten Daten­schutz­kon­zep­te in Forschungs­pro­jek­ten ist die infor­mier­te Einwil­li­gungs­er­klä­rung. In dem Tuto­ri­al wird erör­tert, wann von einer „infor­mier­ten“ Einwil­li­gung ausge­gan­gen werden kann und welche Rahmen­be­din­gun­gen bei der Formu­lie­rung einer solchen Erklä­rung zu berück­sich­ti­gen sind. Gera­de bei lang­fris­ti­gen Daten- und Proben­samm­lun­gen (Bioban­ken) wird immer häufi­ger die Frage disku­tiert, wie spezi­fisch der Zweck der Erhe­bung und Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­ge­ner Daten in der Einwil­li­gungs­er­klä­rung formu­liert werden muss. Aus der Forscher­per­spek­ti­ve wird entspre­chend ein „broad consent“ gefor­dert. Entspre­chend werden die Hinter­grün­de, die vorge­schla­ge­nen Konzep­te und deren Gren­zen diskutiert.

Die TMF unter­stützt Forscher seit vielen Jahren bei der daten­schutz­ge­rech­ten Umset­zung von Forschungs­pro­jek­ten in der Medi­zin. Um auch Verbund­for­schungs­pro­jek­te in mehre­ren Bundes­län­dern mit ihren je eige­nen Daten­schutz­ge­set­zen und Aufsichts­be­hör­den umset­zen zu können, hat die TMF gene­ri­sche Daten­schutz­kon­zep­te mit den Daten­schutz­be­auf­trag­ten aller 16 Bundes­län­der und des Bundes abge­stimmt. Diese als Blau­pau­se oder Vorla­gen benutz­ba­ren Konzep­te fokus­sie­ren dabei gera­de lang­fris­tig und vergleichs­wei­se wenig einge­schränkt nutz­ba­re Daten­samm­lun­gen und Bioban­ken. Die Konfe­renz der Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Bundes und der Länder hat in ihrer Sitzung im März 2014 allen medi­zi­ni­schen Forschungs­ein­rich­tun­gen und ‑verbün­den die Nutzung des TMF-Leitfadens als Basis zur konkre­ten Ausge­stal­tung eige­ner Daten­schutz­kon­zep­te empfoh­len. In dem Tuto­ri­al wird auch ein Einblick in die aktu­ell laufen­de Über­ar­bei­tung des TMF-Leitfadens gege­ben. Dabei wird auch auf das mit der DSGVO neu einge­führ­te Instru­ment der Datenschutz-Folgenabschätzung eingegangen.

Abschlie­ßend werden die aktu­ell zur Verfü­gung stehen­den Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung von Forschern bei der daten­schutz­ge­rech­ten Umset­zung ihrer Forschungs­pro­jek­te vorgestellt.

Fach­li­che Voraussetzungen

Grund­le­gen­de Kennt­nis von Forschungs­pro­zes­sen soll­te vorhan­den sein. Beson­de­re juris­ti­sche oder tech­ni­sche Kennt­nis­se sind nicht notwen­dig. Im Vorfeld wird eine kurze, grobe Fassung eines Daten­schutz­kon­zepts als PDF zur Verfü­gung gestellt, welches vor dem Tuto­ri­al zu lesen ist. Im Tuto­ri­al ist dieses Daten­schutz­kon­zept dann Ausgangs­punkt einer prak­ti­schen Übung.

Tech­ni­sche Voraussetzungen

-

Orga­ni­sa­tor

Dr. Johan­nes Drepper

Insti­tu­ti­on

Geschäfts­stel­le TMF e.V.

Kontakt

johannes.drepper [at] tmf-ev.de

Zusätzliche Referentin

Moritz Stei­ner